Donnerstag, November 26, 2015

welt.de: Kopftuch tragen zählt nicht zu den Menschenrechten

Wer für den französischen Staat arbeitet, darf sich nicht verhüllen oder verschleiern, bestätigt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Das Urteil könnte Signalwirkung für Deutschland haben. [mehr...]